6. Leistungserbringung durch Dritte
6.1 Omnipräsent bedient sich im Fall der Eintragung in Online-Verzeichnisse zur Erfüllung, unter entsprechender Einbeziehung deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das Vertragsverhältnis, folgender Dienstleister: uberall GmbH, Hussitenstraße 32-33, 13355 Berlin.
6.2 Auch in diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing. Bei Widerspruch zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing einerseits und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienstleister andererseits gehen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing vor.
7. (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden
7.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der durch Omnipräsent geschuldeten Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, Omnipräsent bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung
erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
7.2 Zu diesen Pflichten zählen, insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Pflichten:
7.2.1 Vertragsdaten: Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Vertragsdaten beinhalten insbesondere Angaben über seine Firma, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Telefax-Nummern und Kontoverbindung. Darüber hinaus hat der Kunde Omnipräsent über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlichen Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung über Änderungen der Ansprechpartner, Geschäftsadresse und Bankverbindung.
7.2.2 Rechtliche Belange: Der Kunde hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags in eigener Verantwortung zu klären. Gleiches gilt für etwaige erforderliche Pflichtangaben in Bezug auf die Inhalte, wie z.B. für die erforderliche Datenschutzerklärung für Websites und die Impressumspflicht für Websites.
7.2.3 Unzulässige Inhalte: Der Kunde ist dazu verpflichtet, durch Standortmarketing keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt
- gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt,
- rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,
- nicht religiös und politisch neutral gehalten ist,
- pornographisch oder sexuell anstößig ist,
- gewaltverherrlichenden Charakter aufweist,
- gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt,
- Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und
- Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer 7.2.3 veröffentlicht werden.
Omnipräsent obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Omnipräsent wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing verstoßen, hat Omnipräsent das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen.
7.2.4 Zurverfügungstellung von Inhalten
Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-, ordnungs- und fristgemäß beizubringen und Omnipräsent in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen von Omnipräsent gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht in der Produktbeschreibung anderweitig festgelegt. Hiervon abweichend stellt Omnipräsent nach Vorgaben des Kunden entsprechende Inhalte bereit, sofern Omnipräsent hierzu ausdrücklich und in Textform beauftragt wurde. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser verlängert sich die für die Erbringung der Leistung von Omnipräsent beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen. Darüber hinaus ist Omnipräsent in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte im eigenen Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch Omnipräsent erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.
7.2.5 Zugangsdaten zu bestehenden Profilen und Seiten in sozialen Netzwerken: Der Kunde hat Omnipräsent bei der Umsetzung der vertragsgegenständlichen Leistungen in der durch Omnipräsent definierten Art und Weise zu unterstützen. So hat der Kunde Omnipräsent Zugang zu allen für die Vertragsdurchführung notwendigen Profilen und Seiten in sozialen Netzwerken bzw. Branchen- und Firmenverzeichnissen zu verschaffen.
7.2.5.1 Google Business Profile: Soweit dies vom Leistungsumfang erfasst ist, übernimmt Omnipräsent, soweit notwendig, die Registrierung des Kunden bei Google Business Profile. Der Kunde erhält in der Folge eine PIN, die er zum Zwecke der Freischaltung an Omnipräsent zu übermitteln hat. Nach Erhalt der PIN veranlasst Omnipräsent sodann die
Freischaltung des Eintrags. Sollte schon ein verifiziertes Profil des Kunden bestehen, hat der Kunde Omnipräsent als Inhaber oder Administrator für dieses Profil freizuschalten.
7.2.5.2 Facebook: Der Kunde hat Omnipräsent im Rahmen der Vertragsdurchführung dahingehend zu unterstützen, als er einen für sein Unternehmen passenden Firmeneintrag bei Facebook zu erstellen hat und in der Folge Omnipräsent als dessen Inhaber oder Administrator freischalten muss.
7.2.6 Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten: Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme Omnipräsent durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen. Darüber hinaus kommt Omnipräsent mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch Omnipräsent sowie dessen Fälligkeit unberührt.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Bestellformular bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern im Bestellformular bzw. der Auftragsbestätigung keine Regelung zur Vertragslaufzeit enthalten ist, beträgt diese 12 Monate. Der Vertrag beginnt grundsätzlich zu dem auf dem Bestellformular angegebenen Zeitpunkt. Sofern das Bestellformular bzw. die Auftragsbestätigung keine konkreten Angaben zum Vertragsbeginn enthält, beginnt der Vertrag und die Umsetzung der vertragsgegenständlichen Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss.
8.2 Verträge, die mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen werden, verlängern sich automatisch jeweils um den gleichen Zeitraum, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt werden.
8.3 Die Kündigung muss schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist nur dann verbindlich, wenn sie unter Verwendung derjenigen E-Mail-Adresse versendet wurde, die der Kunde bei Vertragsschluss oder nachträglich als Kontakt-Adresse hinterlegt hat.
8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
- Sich der Kunde mit der vereinbarten Vergütung oder bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Verzug befindet,
- Der Kunde gegen eine ihm nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing obliegenden Pflicht verstößt,
- Der Kunde gegen geltendes Recht verstößt oder
- Gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde.
8.5 Im Fall einer Kündigung ist Omnipräsent berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Omnipräsent muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was Omnipräsent infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Ressourcen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
8.6 Verletzt der Kunde eine ihm nach dem Vertrag bzw. nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing obliegende Pflicht, insbesondere seine Zahlungspflicht, so ist Omnipräsent zur Kündigung der Vertragsbeziehung berechtigt, sofern der Kunde das pflichtwidrige Verhalten trotz Aufforderung dieses einzustellen, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist fortsetzt. In diesem Fall ist Omnipräsent berechtigt, die Leistung zurückzubehalten und die gesamte vereinbarte Vergütung bis zum vereinbarten Vertragsende oder – bei Dauerschuldverhältnissen – bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu verlangen.
9. Sonstiges
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Omnipräsent, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
9.2 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.
10. Anschrift
Omnipräsent Standortmarketing
Maximilian von Keudell
Kampmannstraße 9
76229 Karlsruhe
Telefon: +49 721 619 001 30
E-Mail: info@omnipraesent.io
Web: www.omnipraesent.io
Gewerbe: Sitz des Gewerbe: Karlsruhe
Stadt Gemeindekennzahl: 08212000
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Stand: Oktober 2024