Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing
1.1 Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Omnipräsent, Max von Keudell, Kampmannstraße 9, 76229 Karlsruhe (im Folgenden "Omnipräsent" genannt) in Bezug auf Standortmarketing. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Omnipräsent und dem Kunden in Bezug auf Standortmarketing.
1.2 Auf die Vertragsbeziehungen finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn Omnipräsent ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, derer sich Omnipräsent zur Erfüllung der geschuldeten Leistung bedient, gelten nur insoweit, als dass der Kunde diese zur Nutzung der einzelnen Verzeichnisse akzeptieren muss. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing gehen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing im Zweifel vor.

2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing
2.1 Omnipräsent ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung.
Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing betroffen sind.
2.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing, so steht Omnipräsent ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zu. Omnipräsent hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.

3. Änderungen von Standortmarketing und deren Preisen
3.1 Die beauftragten Eintragungen in Verzeichnisse können nach Vertragsabschluss geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch nicht außerordentlich schlechter gestellt und vom ursprünglichen Produkt nicht deutlich zum Nachteil des Kunden abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn technische Neuerungen für die geschuldeten Leistungen angewendet werden, die Stabilität von Omnipräsents IT-Systemen oder die von Omnipräsents Erfüllungsgehilfen dauerhaft beeinträchtigt ist oder wenn Dritte, von denen Omnipräsent für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
3.2 Omnipräsent ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen Omnipräsent für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.
3.3 Änderungen von Standortmarketing oder deren Preisen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung, so ist Omnipräsent berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu beenden. Omnipräsent hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.

4. Vertragsgegenstand
4.1 Vertragsgegenstand ist jeweils das von Omnipräsent angebotene und die vom Kunden beauftragte Eintragung in Online-Verzeichnisse. Omnipräsent bietet im Rahmen seines Standortmarketings eine Vielzahl von Leistungen an. Hierzu zählen vor allem die Möglichkeit der Erstellung, Optimierung und Pflege von Firmeneinträgen und –profilen in Online-Verzeichnissen, Plattformen für Bewertungen, sozialen Netzwerken u.ä. Hierzu kümmert sich Omnipräsent um die Möglichkeit der Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Portale und die Übermittlung der vollständigen Profildaten an die beinhalteten Portalbetreiber bzw. bietet dem Kunden je nach Produkt die Möglichkeit sich im Self-Service um die Erstellung und Pflege dieser Einträge zu kümmern. Hierbei garantiert Omnipräsent jedoch nicht, dass die Portalbetreiber diese Daten auch jederzeit sofort, vollständig und korrekt übernehmen.
4.2 Bestandteil des Vertrages sind die Vertragsunterlagen, insbesondere das Bestellformular bzw. die Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing sowie die Produktbeschreibung. Individualabreden bedürfen zu deren Wirksamkeit der Textform.
4.3 Die Leistungen erbringt Omnipräsent während der Vertragslaufzeit.

5. Produkte und deren Leistungen
5.1 Omnipräsent Standortmarketing
5.1.1 Standortmarketing wird durch Omnipräsent in verschiedenen Ausprägungen angeboten. Nähere Informationen zu den einzelnen Ausprägungen und deren Leistungsbestandteilen finden Sie in der zugehörigen Produktbeschreibung.
5.2 Allgemeines zu Standortmarketing
5.2.1 Der Kunde bevollmächtigt Omnipräsent im Rahmen der jeweils erworbenen Ausprägung von Standortmarketing im Namen des Kunden Einträge in digitale Branchen- und Firmenverzeichnisse und weiteren Portalen anzulegen und diese je nach Ausprägung evtl. zu pflegen. Einzelheiten zum Leistungsumfang, insbesondere hinsichtlich der Pflege der Einträge, entnehmen Sie der gültigen Produktbeschreibung.
5.2.2 Die im Rahmen der Einträge zu veröffentlichenden Geschäftsdaten, deren Format und ihre Platzierung werden durch den jeweiligen Betreiber des Online-Verzeichnisses verbindlich definiert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Omnipräsent hierauf keinen Einfluss hat. Omnipräsent ist berechtigt, die Einträge des Kunden zu bearbeiten, um den Eintrag an die inhaltlichen und technischen Voraussetzungen des jeweiligen Portalbetreibers anzupassen.
5.2.3 Omnipräsent gewährleistet die vom Kunden mitgeteilten Unternehmensdaten vollständig an die jeweiligen Portalbetreiber zu übermitteln. Omnipräsent ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten den Portalbetreibern und Produktpartnern zu übermitteln bzw. diese zugänglich zu machen.
5.2.4 Omnipräsent haftet nicht für die verzögerte oder nur teilweise Annahme der Daten und Informationen, deren Ablehnung oder spätere Löschung seitens der Portale. Omnipräsent haftet nicht für die Veränderung der eingepflegten Daten und Informationen seitens der Portale und die Platzierung der Daten und Informationen auf den jeweiligen Portalseiten. Darüber hinaus haftet Omnipräsent nicht für die unterbrechungsfreie Fortführung von Portalen.
5.2.5 Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Internet existierenden Portalen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. Die Anzahl der an den Kunden-Account angeschlossenen Portale richtet sich zum einen nach dem vom Kunden gebuchten Paket. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung. Die Portale, die an den Account des Kunden angeschlossen werden, hängen von der jeweiligen technischen Verfügbarkeit des Portals, den zur Verfügung gestellten Daten und Informationen des Kunden sowie von der Branche, in der der Kunde tätig ist, ab. Omnipräsent ist grundsätzlich darum bemüht, den Kunden an sämtliche, dem gebuchten Profil entsprechende und passende Portale anzubinden, behält sich jedoch ausdrücklich vor, einzelne Portale jederzeit und ohne Angabe von Gründen auszutauschen.
5.2.6 Omnipräsent wird, soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alteintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im Einzelfall die Mitwirkung des Kunden dahingehend erforderlich sein, dass zur Bearbeitung bestehender Eintragungen existierende Zugangsdaten an Omnipräsent übermittelt werden müssen bzw. dass veraltete Eintragungen gelöscht werden, um einen Neueintrag technisch zu generieren.
5.2.7 Ein Anspruch des Kunden auf Veröffentlichung eines Eintrages in einem bestimmten Verzeichnis, insbesondere in kleinen, lokalen, fachspezifischen Portalen mit geringer Außenwirkung, besteht nicht. Die Zusammensetzung der Verzeichnisse und Portale innerhalb des Produkts kann sich jederzeit ändern, ohne dass hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages berührt wird. Der Austausch von Portalen steht im Ermessen von Omnipräsent. Hierbei werden insbesondere inhaltliche, technische oder kommerzielle Gründe berücksichtigt wie Verbreitung, Aktualität, Zielgruppe, Kosten und Relevanz des jeweiligen Verzeichnisses.
5.2.8 Im Fall möglicher Dubletten liegt es allein in der Verantwortlichkeit des Kunden, bereits bestehende Einträge seinem Unternehmen richtig zuzuordnen und ggf. zu korrigieren. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Einträge von Konkurrenten seinem eigenen Unternehmen zuzuordnen und so den Eintrag des Konkurrenten zu überschreiben oder zu löschen.
5.2.9 Im Fall der Vertragsbeendigung können die Informationen auf allen Portalen des Paketes wieder entfernt und die Profile des Kunden auf jedem Verzeichnis gelöscht oder auf den Zustand vor Bearbeitung durch Omnipräsent zurückgesetzt werden.
6. Leistungserbringung durch Dritte
6.1 Omnipräsent bedient sich im Fall der Eintragung in Online-Verzeichnisse zur Erfüllung, unter entsprechender Einbeziehung deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das Vertragsverhältnis, folgender Dienstleister: uberall GmbH, Hussitenstraße 32-33, 13355 Berlin.
6.2 Auch in diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing. Bei Widerspruch zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing einerseits und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienstleister andererseits gehen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing vor.

7. (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden
7.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der durch Omnipräsent geschuldeten Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, Omnipräsent bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung
erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
7.2 Zu diesen Pflichten zählen, insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Pflichten:
7.2.1 Vertragsdaten: Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Vertragsdaten beinhalten insbesondere Angaben über seine Firma, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Telefax-Nummern und Kontoverbindung. Darüber hinaus hat der Kunde Omnipräsent über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlichen Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung über Änderungen der Ansprechpartner, Geschäftsadresse und Bankverbindung.
7.2.2 Rechtliche Belange: Der Kunde hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags in eigener Verantwortung zu klären. Gleiches gilt für etwaige erforderliche Pflichtangaben in Bezug auf die Inhalte, wie z.B. für die erforderliche Datenschutzerklärung für Websites und die Impressumspflicht für Websites.
7.2.3 Unzulässige Inhalte: Der Kunde ist dazu verpflichtet, durch Standortmarketing keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt
- gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt,
- rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,
- nicht religiös und politisch neutral gehalten ist,
- pornographisch oder sexuell anstößig ist,
- gewaltverherrlichenden Charakter aufweist,
- gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt,
- Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und
- Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer 7.2.3 veröffentlicht werden.
Omnipräsent obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Omnipräsent wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing verstoßen, hat Omnipräsent das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen.
7.2.4 Zurverfügungstellung von Inhalten
Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-, ordnungs- und fristgemäß beizubringen und Omnipräsent in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen von Omnipräsent gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht in der Produktbeschreibung anderweitig festgelegt. Hiervon abweichend stellt Omnipräsent nach Vorgaben des Kunden entsprechende Inhalte bereit, sofern Omnipräsent hierzu ausdrücklich und in Textform beauftragt wurde. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser verlängert sich die für die Erbringung der Leistung von Omnipräsent beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen. Darüber hinaus ist Omnipräsent in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte im eigenen Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch Omnipräsent erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.
7.2.5 Zugangsdaten zu bestehenden Profilen und Seiten in sozialen Netzwerken: Der Kunde hat Omnipräsent bei der Umsetzung der vertragsgegenständlichen Leistungen in der durch Omnipräsent definierten Art und Weise zu unterstützen. So hat der Kunde Omnipräsent Zugang zu allen für die Vertragsdurchführung notwendigen Profilen und Seiten in sozialen Netzwerken bzw. Branchen- und Firmenverzeichnissen zu verschaffen.
7.2.5.1 Google Business Profile: Soweit dies vom Leistungsumfang erfasst ist, übernimmt Omnipräsent, soweit notwendig, die Registrierung des Kunden bei Google Business Profile. Der Kunde erhält in der Folge eine PIN, die er zum Zwecke der Freischaltung an Omnipräsent zu übermitteln hat. Nach Erhalt der PIN veranlasst Omnipräsent sodann die
Freischaltung des Eintrags. Sollte schon ein verifiziertes Profil des Kunden bestehen, hat der Kunde Omnipräsent als Inhaber oder Administrator für dieses Profil freizuschalten.
7.2.5.2 Facebook: Der Kunde hat Omnipräsent im Rahmen der Vertragsdurchführung dahingehend zu unterstützen, als er einen für sein Unternehmen passenden Firmeneintrag bei Facebook zu erstellen hat und in der Folge Omnipräsent als dessen Inhaber oder Administrator freischalten muss.
7.2.6 Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten: Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme Omnipräsent durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen. Darüber hinaus kommt Omnipräsent mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch Omnipräsent sowie dessen Fälligkeit unberührt.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Bestellformular bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern im Bestellformular bzw. der Auftragsbestätigung keine Regelung zur Vertragslaufzeit enthalten ist, beträgt diese 12 Monate. Der Vertrag beginnt grundsätzlich zu dem auf dem Bestellformular angegebenen Zeitpunkt. Sofern das Bestellformular bzw. die Auftragsbestätigung keine konkreten Angaben zum Vertragsbeginn enthält, beginnt der Vertrag und die Umsetzung der vertragsgegenständlichen Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss.
8.2 Verträge, die mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen werden, verlängern sich automatisch jeweils um den gleichen Zeitraum, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt werden.
8.3 Die Kündigung muss schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist nur dann verbindlich, wenn sie unter Verwendung derjenigen E-Mail-Adresse versendet wurde, die der Kunde bei Vertragsschluss oder nachträglich als Kontakt-Adresse hinterlegt hat.
8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
- Sich der Kunde mit der vereinbarten Vergütung oder bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Verzug befindet,
- Der Kunde gegen eine ihm nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing obliegenden Pflicht verstößt,
- Der Kunde gegen geltendes Recht verstößt oder
- Gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde.
8.5 Im Fall einer Kündigung ist Omnipräsent berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Omnipräsent muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was Omnipräsent infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Ressourcen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
8.6 Verletzt der Kunde eine ihm nach dem Vertrag bzw. nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Standortmarketing obliegende Pflicht, insbesondere seine Zahlungspflicht, so ist Omnipräsent zur Kündigung der Vertragsbeziehung berechtigt, sofern der Kunde das pflichtwidrige Verhalten trotz Aufforderung dieses einzustellen, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist fortsetzt. In diesem Fall ist Omnipräsent berechtigt, die Leistung zurückzubehalten und die gesamte vereinbarte Vergütung bis zum vereinbarten Vertragsende oder – bei Dauerschuldverhältnissen – bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu verlangen.

9. Sonstiges
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Omnipräsent, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
9.2 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.

10. Anschrift
Omnipräsent Standortmarketing Maximilian von Keudell Kampmannstraße 9 76229 Karlsruhe
Telefon: +49 721 619 001 30 E-Mail: info@omnipraesent.io Web: www.omnipraesent.io
Gewerbe: Sitz des Gewerbe: Karlsruhe Stadt Gemeindekennzahl: 08212000
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Stand: Oktober 2024
Omnipräsent Standortmarketing
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